Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland
Unterhaltszahlungen an gesetzlich Unterhaltsberechtigte sind in bestimmten Grenzen als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Bei Zahlungen an Angehörige im Ausland werden aber besonders strenge Anforderungen gestellt.
Sie sollten sich daher vorher eingehend beraten lassen welche Nachweise erforderlich sind damit Ihnen der steuerliche Abzug nicht verwehrt wird.
Abgeltungssteuer
Seit dem Jahr 2009 unterliegen Kapitalerträge im Privatvermögen einer sogenannten Abgeltungssteuer. Diese beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Abgeltungssteuer bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Erfassung und Versteuerung im Rahmen der Einkommensteuer nicht nochmals erfolgt. Sollte Ihr tatsächlicher Steuersatz aber niedriger als 25 % sein, so können Sie die Erfassung im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen und dadurch eine teilweise Steuererstattung erreichen.
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