Aktuell

Behinderten-Pauschbetrag

Je nach Grad der Behinderung können Sie einen Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Diese Pauschbeträge werden ab 2021 verdoppelt. Auf Antrag können Sie diese Beträge bereits beim Lohnsteuerabzug oder bei den Einkommensteuervorauszahlungen berücksichtigt werden.

Vereinfachte Abschreibung „digitaler Wirtschaftsgüter“

Die durch die Corona-Krise beflügelte Digitalisierung soll auch steuerlich gefördert werden. Deswegen ist im Jahr 2021 angeschaffte Hard- oder Software, unabhängig von Ihrer tatsächlichen Nutzungsdauer, im Jahr 2021 voll abschreibungsfähig. Vor 2021 angeschaffte „digitale Wirtschaftsgüter“, welche noch nicht voll abgeschrieben sind, dürfen 2021 ebenfalls voll abgeschrieben werden.

Homeoffice von Arbeitnehmern

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer dürfen in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Ist dies nicht der Fall sind die Kosten bis zu € 1.250 p. a. abzugsfähig wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Ob die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind kann in Zeiten der Corona-Krise anders zu beurteilen sein als bisher. Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.